Häufige Fragen

Die Energieagentur St.Gallen streckt die CHF 50 vor und refinanziert sie über die Effizienz-Anrechnung: Wenn du ein altes Gerät durch ein effizientes ersetzt, entsteht eine messbare Stromeinsparung. Dieses Anrechnungsrecht trittst du mit dem Gesuch an die Energieagentur ab, die es über die Stromlieferanten geltend macht. So kommt das Geld zurück. Die Aktion finanziert sich selbst und fördert gleichzeitig effiziente Geräte. Es ist keine Spende, sondern ein Förder- und Anreizmechanismus.

Die Stromeinsparung deines neuen Geräts kann als Effizienzmassnahme angerechnet werden. Mit dem Gesuch überträgst du dieses Anrechnungsrecht an die Energieagentur, damit sie die CHF 50 refinanzieren kann. Die dafür nötigen Daten werden an die Stromlieferanten weitergegeben, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Privathaushalte im Kanton St.Gallen, die ein förderfähiges Altgerät durch ein energieeffizientes Neugerät ersetzt haben. Die SG-Adresse wählst du im Antrag aus einer Liste, nur gültige Adressen sind auswählbar.

Zum Beispiel Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie Dunstabzugshauben. Die genaue, aktuelle Liste siehst du im ersten Schritt des Antrags.

Deine IBAN wird verschlüsselt gespeichert, ausschliesslich für die Auszahlung verwendet und nach Ablauf der zweijährigen Frist gelöscht.

Nein. Eine Bestätigung per Häkchen im Antrag genügt.

Du erhältst eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einem Link, über den du den Stand jederzeit siehst. Nach der Prüfung bekommst du den Entscheid. Bei Bewilligung wird die Auszahlung veranlasst.

Der Testlauf ist auf 100 Gesuche für Privathaushalte begrenzt. Ist das Kontingent ausgeschöpft, können keine weiteren Gesuche berücksichtigt werden. Der Zähler auf der Startseite zeigt den aktuellen Stand. Hausverwaltungen haben ein eigenes Kontingent, das davon unabhängig ist.

Dann füllen Sie nicht mehrfach das normale Formular aus, sondern nutzen das Sammelgesuch unter wupp.ch/hausverwaltung: Sie wählen den Gerätetyp einmal, erfassen pro Adresse die Anzahl ersetzter Geräte, laden eine einzige Rechnung hoch und geben Firmendaten und IBAN nur einmal an. Haben Sie mehrere Gerätetypen ersetzt, stellen Sie pro Typ ein Gesuch und dürfen dieselbe Rechnung erneut hochladen. Ausbezahlt wird pro Standort mit eigener Referenz. Wichtig: Die Effizienzanrechnung gehört der Eigentümerschaft — Sie bestätigen das im Gesuch und laden die Vollmacht hoch.